Infos



§ 72a SGB VIII - Überblick
Tätigkeitsauschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Erweitertes Führungszeugnis auch für ehrenamtlich Tätige
Erw. Führungszeugnis als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Verfahrensablauf nach BKiSchG im Landkreis Weilheim Schongau
1. Bestätigung des Vereinsvorstandes über die ehrenamtliche Tätigkeit
2. Vorlage dieser Bescheinigung bei der Wohnsitzgemeinde und Beantragung eines erw. FZ
3. Erw. FZ wird dem Antragsteller postalisch zugestellt

4. Vorlage des erw. FZ bei der Wohnsitzgemeinde
5. Einsichtnahme in das erw. FZ sowie Erstellung einer Bescheinigung (relvanter Eintrag: ja oder nein) durch die Wohnsitzgemeinde
6. Vorlage und ggf. Verbleib dieser Bescheinigung beim Verein

 

Verfahrensablauf nach BKiSchG in Weilheim (geplant)

1-3. Bleibt

4. Erw. FZ wird dem Vereinsvorsitzenden zur Einsichtnahme vorgelegt

 

 

Das Erweiterte Führungszeugnis enthält alle Eintragungen des Bundeszentralregister die elektronisch gespeichert sind und von folgenden Relevante Straftaten auch die, die für die Aufnahme in das normale Führungszeugnis zu geringfügig sind.

Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie
§ 171 StGB
- Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
§ 174-181a, 182-184f StGB
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Nötigung
- Vergewaltigung
- Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
- Pornographie
- Prostitution

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit § 225 StGB
- Misshandlung von Schutzbefohlenen

Straftaten gegen die persönliche Freiheit
§ 232-233a, 234,235-236 StGB
- Menschenhandel
- Menschenraub
- Kinderhandel

 

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